GAP - gute Arbeitsbedingungen in der Pflege

Spannende Neuigkeiten:
Alle GAP-Projekte werden dank einer Gesetzesänderung mit 50 % gefördert - kleine Einrichtungen sogar mit 70 %!

Übrigens: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können sich jetzt auch mit
ihrem GAP-Projekt auf die Personalbemessung nach § 113c SGB XI vorbereiten.

Spannende Neuigkeiten: Alle GAP-Projekte werden dank einer Gesetzesänderung
mit 50 % gefördert
- kleine Einrichtungen sogar mit 70 %!

Übrigens: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können sich jetzt auch mit ihrem GAP-Projekt auf die Personalbemessung nach § 113c SGB XI vorbereiten.

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Interessensbekundung Pflegeeinrichtung

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