GAP - gute Arbeitsbedingungen in der Pflege

Spannende Neuigkeiten:
Alle GAP-Projekte werden dank einer Gesetzesänderung mit 50 % gefördert - kleine Einrichtungen sogar mit 70 %!

Übrigens: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können sich jetzt auch mit
ihrem GAP-Projekt auf die Personalbemessung nach § 113c SGB XI vorbereiten.

Spannende Neuigkeiten: Alle GAP-Projekte werden dank einer Gesetzesänderung
mit 50 % gefördert
- kleine Einrichtungen sogar mit 70 %!

Übrigens: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können sich jetzt auch mit ihrem GAP-Projekt auf die Personalbemessung nach § 113c SGB XI vorbereiten.

Informationen für Pflegeeinrichtungen


Was können Sie tun?
Was können Sie tun?

Was können Sie tun?

Wenn Sie als kleine oder mittelgroße Langzeitpflegeeinrichtung Interesse haben, Ihre Arbeitsbedingungen unter die Lupe zu nehmen, sind Sie hier richtig. Ambulante und stationäre Einrichtungen sind im Projekt gleichermaßen angesprochen! Seit Juni 2021 finden die Beratungen interessierter Pflegeeinrichtungen durch speziell qualifizierte Coaches statt. Der etwa einjährige Prozess beginnt mit einer Bedarfsanalyse, anhand derer passende Leitfäden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen empfohlen und bei deren Umsetzung sie durch professionelle Coaches begleitet werden.


Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Für das Projekt können die Fördermittel aus dem Ausgleichfonds der Pflegeversicherung für Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden (§ 8 Abs. 7 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI).

Die gesamte Projektteilnahme ist förderfähig, wobei seit 2024 50 % der Projektkosten übernommen werden – je teilnehmender Pflegeeinrichtung bis zu 7.500 € je Kalenderjahr. Damit liegen die voraussichtlichen Eigenkosten zur Umsetzung der Maßnahmen zwischen 2.300 € und maximal
7.500 €/Jahr, je nach Umfang der Beratungstätigkeit durch die Coaches.

Vorteil für kleine Einrichtungen: Projektkosten von Einrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden sind mit bis zu 70 % förderfähig – je teilnehmender Einrichtung maximal 10.000 € je Kalenderjahr. Damit liegen die Eigenkosten für die Projektumsetzung zwischen 1.400 € und maximal 4.285 €.

Alle teilnehmenden Pflegeeinrichtungen werden von der Geschäftsstelle GAP bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt. Das gesamte Fördermittelantragsverfahren läuft schnell und aufwandsarm für Ihre Einrichtung ab.

Die Fördermittel werden durch die Pflegekassen retrospektiv erstattet. Es ist eine mehrfache Teilauszahlung der Fördersumme sowie eine einmalige Auszahlung der gesamten Fördersumme möglich.

Darüber hinaus unterstützt die Geschäftsstelle GAP bei der Vermittlung von maßnahmenspezifischen Förderungen, z.B. für Kitaplätze oder die Förderung digitaler Projekte. Dafür wurde durch die Geschäftsstelle GAP eine Fördermitteldatenbank aufgebaut, welche regionale und bundesweite Fördermittel enthält.


Welchen Vorteil haben Sie?
Welchen Vorteil haben Sie?

Welchen Vorteil haben Sie?

Bei einer Teilnahme erhält Ihre Einrichtung eine Bedarfsanalyse, welche mögliche Handlungsfelder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigten aufzeigen wird. Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse wählt der Coach mit Ihnen die für Ihre Einrichtung passenden Leitfäden aus und unterstützt Sie bei deren Umsetzung. Der Prozess zur Einführung guter Arbeitsbedingungen wird etwa ein Jahr dauern. In dieser Zeit ist der Coach ihr Ansprechpartner und kommt an 4 bis 9 Tagen zu Ihnen in die Einrichtung, um Sie bei der Implementierung auch vor Ort zu unterstützen. Sie erhalten damit praktische und praxisnahe Hilfestellungen vor Ort, die für Ihre Einrichtung sinnvoll sind.

Alle Leitfäden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden kontinuierlich weiterentwickelt.


Nächste Schritte

Sie möchten mit Ihrer Einrichtung an dem Projekt GAP teilnehmen? Hier gelangen Sie zur unverbindlichen Anmeldung.

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