GAP - gute Arbeitsbedingungen in der Pflege

Spannende Neuigkeiten:
Alle GAP-Projekte werden dank einer Gesetzesänderung mit 50 % gefördert - kleine Einrichtungen sogar mit 70 %!

Übrigens: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können sich jetzt auch mit
ihrem GAP-Projekt auf die Personalbemessung nach § 113c SGB XI vorbereiten.

Spannende Neuigkeiten: Alle GAP-Projekte werden dank einer Gesetzesänderung
mit 50 % gefördert
- kleine Einrichtungen sogar mit 70 %!

Übrigens: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können sich jetzt auch mit ihrem GAP-Projekt auf die Personalbemessung nach § 113c SGB XI vorbereiten.

Logo Bundesbevollmächtigter für Pflege

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung

Das Amt der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ist mit Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2014 geschaffen worden. Mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Januar 2022 wurde Frau Claudia Moll, MdB, zur neuen Pflegebevollmächtigten ernannt.

Die Pflegebevollmächtigte tritt für die Interessen der Pflegebedürftigen im politischen Raum ein und setzt sich dafür ein, dass ihre Belange im Mittelpunkt des Pflege- und Gesundheitssystems stehen. Sie ist Ansprechpartnerin für alle in der Pflege Beteiligten. 

Für eine gute Versorgung der Pflegebedürftigen braucht es auch eine ausreichende Angebotsstruktur, die personalintensiv ist. Insoweit ist die Bekämpfung des Pflegefachkräftemangels für die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung essentiell. 

Als ein Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege unterstützt daher die Pflegebevollmächtigte mit ihrem Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (GAP)“ ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu verbessern. Das BQS Institut mit seinen Unterauftragnehmern H&N und anaQuestra führt das dreijährige Projekt in ihrem Auftrag durch.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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